Datenlogger für Temperatur und Luftfeuchte

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Artikel- Nr: 00000050 Datum: 18.08.2005
Titel
EX-Kennzeichnung der ECOLOG Datenlogger
Kurzbeschreibung
D-EZ-7004D
Kategorie:
Information
 

EX-Kennzeichnung der ECOLOG Datenlogger
EU-Richtlinien: ATEX

Die landläufige Bezeichnung ATEX ist als Abkürzung abgeleitet aus dem französischen Ausdruck
Atmosphère Explosible.
In Neuanlagen (ab 1. Juli 2003) in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur noch Geräte eingesetzt
werden, die die Mindestanforderungen der Richtlinie 94/9/EG erfüllen.
Durch den Explosionsschutz soll die Sicherheit und Gesundheit von Personen und die Sicherheit
von Anlagen und Gütern gewährleistet werden. Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in
denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Das sind Gemische aus Luft und brennbaren
Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen.
In der gesamten Europäischen Union gelten die folgenden zwei Richtlinien:
Die EU-Richtlinie 99/92/EG „über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes
und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden
können“. Sie richtet sich an die Arbeitgeber als Betreiber der Anlagen. Sie ist auch bekannt als
„ATEX 137“.
Die EU-Richtlinie 94/9/EG „zur Angleichung der Rechtsvorschriften ... für Geräte und Schutzsysteme
zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“ richtet sich an die
Hersteller der Geräte. Sie ist auch bekannt als „ATEX 100“.
Durch diese Harmonisierung wurden die Handelshemmnisse auf dem Gebiet des Explosionsschutzes
innerhalb der EU beseitigt. Für Betreiber von explosionsgefährdeten Anlagen außerhalb der EU
gelten natürlich in den jeweiligen Ländern abweichende Vorschriften zum Betrieb ihrer Anlagen.
Für Lieferungen in Länder außerhalb der EU gelten für den Lieferanten die Vorschriften, die mit
dem Kunden jeweils vertraglich vereinbart sind.
Rangordnung des Explosionsschutzes
1. Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphären
2. Vermeidung von Zündquellen
3. Abschwächung der schädlichen Auswirkung einer Explosion
Zoneneinteilung
Der Arbeitgeber / Anlagebetreiber teilt die Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären
vorhanden sein können, in Zonen ein. Den verschiedenen Zonen sind jeweils einsetzbare
Gerätekategorien zugeordnet.
 

[...]

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in diesem Dokument (Download PDF-Datei)


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